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Wie geht es weiter wenn Sie morgen Berufsunfähig werden? Die Minirente vom Staat reicht meist nicht! Finanztest sagt: "Wer nicht am Hungertuch nagen will, muß zwangsläufig selbst vorsorgen." (10/2000)
  

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Tierhalterhaftpflicht

Unter der Tierhalterhaftpflichtversicherung versteht man eine Versicherung, die die Risiken für einen Tierhalter mit den durch seine Tiere verursachten Schäden, abdeckt.Jeder Tierhalter muss für die Schäden, die sein Tier verursacht, haften:"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (...)" (§833 BGB).

Gerade bei bleibenden Gesundheitsschäden kann sich daraus eine lebenslange Zahlungsverpflichtung ergeben. Aber auch Sachschäden können leicht die Millionengrenze überschreiten.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Tier eine Schuld trifft. Es greift die sog. Gefährdungshaftung: Der Tierhalter haftet allein deshalb, weil das Tier, dass einen Schaden verursacht hat, in seinem Besitz ist.

 




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