Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung
innerhalb der Betriebs-Haftpflichtversicherung, welche mit besonderen
Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen belegt ist. Diese Erweiterung ist
insbesondere für Hersteller bzw. Quasihersteller von Roh- oder Zwischenprodukten
erforderlich. Versichert werden Schadenersatzansprüche Dritter auf reine
Vermögensschaden (sog. Kostenschäden) aus
- dem Fehlen zugesicherten Eigenschaften; - Weiterbe- und Verarbeitung; -
Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten; - Ausbau des eigenen
mangelhaften Produktes und der Einbau eines mangelfreien Produktes - Herstellung
mangelhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen.
Kein Versicherungsschutz bieten die Versicherer für Schäden am eigenen
Produkt des Versicherungsungsnehmers oder für eine Nachlieferung eines
mangelfreien Produktes.