Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die
versicherte Todesfallsumme
(Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten. Anwendungsbeispiele sind:
- Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
- Sicherung von Verbindlichkeiten
- Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z. B.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Am
häufigsten ist die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender
Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung mit fallender
Versicherungssumme zu finden.
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zu
Sicherung von Darlehen mit
kontinuierlicher Tilgung verwendet.
Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab, wie das
Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in
Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte
Restschuldversicherung angeboten.
Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risikolebensversicherung auf
verbundene Leben. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung gibt es mehrere
versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod
einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die
Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen
Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z. B.
Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder).
Der Beitrag (Versicherungsprämie) der
Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom
Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von
der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung.
Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer
Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Im Gegensatz zur
Kapitallebens- oder zur Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse
aus Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um
Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der
Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten
aufwenden muss als kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer
entweder als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung. Beim Todesfallbonus
wird die Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der
Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim Lebensversicherer. Bei der
Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort mit der kalkulierten
Versicherungsprämie verrechnet, so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt.
Der kalkulierte Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder
Tarifbeitrag, der um Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag
bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht
ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.
Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse
verzinslich anzusammeln und mit der Todesfallleistung oder beim Ablauf der
Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante wird heute kaum noch angeboten
und ist überwiegend noch bei Risikolebensversicherungen anzutreffen, die bis
etwa 1980 abgeschlossen wurden.
Obwohl Risikolebensversicherungen keinen Sparanteil haben, kann es bei einer
vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags zu einer Kapitalauszahlung
kommen. Dies liegt daran, dass der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus
dem Risikoanteil der Versicherungsprämie eine Deckungsrückstellung bildet, aus der
sich abhängig von der Tarifgestaltung ein Rückkaufswert ergeben kann.
Weitere Lebensversicherungsarten:
Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen,
da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person
kalkuliert wird. Sie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Rentenversicherung.
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