Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) in Deutschland ist Bestandteil
(Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie findet ihre
Grundlage im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI)
Die RV im SGB VI bildet zusammen mit den anderen gesetzlichen
[Altersvorsorge]]formen (Alterssicherung der Landwirte, berufsständische
Pflichtversorgung der verkammerten freien Berufe) eine der drei Säulen des
deutschen Alterssicherungssystems, neben der
betrieblichen/überbetrieblichen/tariflichen Altersversorgung (zweite Säule) und
der auf privater Vorsorge aufbauenden Versorgung (gefördert im Rahmen der sog.
„Riester-Rente“). Eine
Sonderversorgung besteht für die Beamten der öffentlichen Hand.
Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt sich in vier große Gruppen
einteilen:
Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen,
da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person
kalkuliert wird. Sie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Rentenversicherung.