Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, bei der das Kosten-Risiko eines
Rechtsstreites versichert wird. Bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe (im
Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall) übernehmen die
Rechtsschutzversicherungen folgende Kosten:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei
wählbaren Rechtsanwaltes
- Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden von einer
Rechtsschutzversicherung übernommen, um
den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen
werden Geldstrafen und Bußgelder.
Häufig werden Selbstbeteiligungen in Höhe von 150 bis 250 Euro je
Rechtsschutzfall vereinbart.
Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Mittelmeerländern,
die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). Viele Gesellschaften
bieten bei bis zu 6wöchigen Auslandaufenthalten auch weltweiten
Versicherungsschutz. In diesen Fälle gilt häufig ein eingeschränkter
Versicherungsschutz, z.B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum dreifachen der
Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die Versicherungssumme ist auf
regelmäßig 30.000 Euro beschränkt.
Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das
Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man "den tatsächlichen
oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten". Daher ist z.B. die vorbeugende
Rechtsberatung noch nicht von der Versicherung erfasst.