Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert
den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller
Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen
Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von
Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die
Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer
Versicherungssummen für den einzelnen auf der Hand.
Voraussetzung ist, dass die Ansprüche im privaten Bereich entstanden sind,
also weder einem beruflichen Tun noch einem vereinsmäßigen (Tätigkeit für den
oder als Organ des Vereins) oder sonst (ehren-)amtlichen Risiko zuzuordnen sind.
Hierfür tritt ggf. eine separate Vereins- oder Ehrenamtshaftpflichtversicherung
(z.B. der Justizbehörden für ehrenamtlichen Betreuer und Vormünder) ein. Auch
nebenberufliche Tätigkeiten (z.B. entgeltliche Tagesbetreuung fremder Kinder)
müssen eigens abgesichert werden, wenn mit diesen Tätigkeiten nachhaltig Gewinn
erzielt werden soll.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab.
Versichert sind insbesondere in beschränktem Umfang auch die Haftung aus Haus-
und Wohnungsbesitz (einschließlich der Haftung aus Vermietung und anfallenden
Baummaßnahmen), weiter die Haftung aus Sportausübung (Ausnahme: Jagd und
bestimmte Wettkämpfe) und Tierhaltung (Ausnahme: Haltung von Hunden, Pferden,
Rindern, Zug- und Reittieren; wilden Tieren; hier sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung
abgeschlossen werden). Schäden an der Mietwohnung fallen unter den
Versicherungsschutz, sofern es sich nicht um Glasschäden oder Schäden an
(elektrischen) Einbauten handelt.
Nicht Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von
Kraftfahrzeugen (Kfz-Haftpflichtversicherung) und
die Ausübung der Jagd, die über besondere Policen abgesichert werden müssen.
Wenn zusätzlich nicht abgesicherte Haftpflicht-Risiken (nicht:
Kfz-Versicherung!) neu hinzutreten, sind sie zwar zunächst vom
Versicherungsschutz mit einer geringeren Versicherungssumme erfasst (Vorsorgeversicherung), müssen aber dem
Versicherer auf dessen jährliche Anfrage mitgeteilt und dann eingeschlossen
werden.
Die Höhe der Deckungssumme sollte nicht unter 3 Mio. liegen. Nur einzelne
Versicherer bieten deutlich höheren und sogar unbegrenzten Versicherungsschutz
ähnlich der Kfz-Haftpflichtversicherung an (Als Reaktion auf die Anschläge des
11. Sept. 2001 haben die Versicherer reagiert und ihre Versicherungssummen in
der Kraftfahrthaftpflicht auf 50 Mio. EUR je Schadenfall maximiert). Diese
Summen werden teils einheitlich für Personen- und Sachschäden, teils begrenzt
auf diese Schadenarten angeboten. Übrige Vermögensschädigungen, die nicht auf
Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind, wären über eine Vermögensschadenhaftpflicht
abzusichern, sie spielen in der Privathaftpflichtversicherung nur untergeordnete
Rolle und werden nicht generell, jedenfalls mit deutlich niedrigerer
Versicherungssumme, abgesichert.
Als zusätzliche Bausteine für einen umfassenden Versicherungsschutz können
vereinbart werden
- Schadenersatzausfall-Versicherung, die anderweitig nicht abgesicherte
Ansprüche des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen gegen
Drittschädiger erfasst, ist optional gegen Beitrag versicherbar und teilweise in
Paketmodellen enthalten. (Achtung : es muß der Schädiger bekannt sein und ein
rechtskräftiger Titel gegen ihn erwirkt werden.)
- Haftpflicht für deliktsunfähige Kinder: der Versicherer leistet auch dann,
wenn ein Kind den Schaden verursacht und weder gegen es selbst noch wegen -
wegen einer Aufsichtspflichtverletzung - gegen die Eltern Schadenersatzansprüche
bestehen. Die Leistung ist auf recht geringfügige Beträge beschränkt.
Maßgebliche Versicherungsbedingungen, nach denen sich der Versicherungsschutz
richtet, sind die weitgehend einheitlichen Allgemeinen
Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) der einzelnen Versicherer, davon
abweichende besondere Bedingungen und Beschreibungen des versicherten Risikos
(z.B. BBR, RBH o.ä.), die dem Versicherungsschein beiliegen. Letztere
unterscheiden sich teilweise zwischen den einzelnen Versicherern.