Die Soziale Pflegeversicherung wurde ab 1. Januar 1995 mit Einführung
des SGB XI
als "fünfte Säule" der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt
("Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit,
Pflegeversicherungsgesetz – PflegeVG"). Die Träger der Pflegeversicherung sind
die Pflegekassen, deren
Aufgaben von den Krankenkassen wahrgenommen werden. Alle gesetzlich krankenversicherten
Personen wurden mit Inkrafttreten des SGB XI in die Pflegeversicherung
aufgenommen. Alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherung wurden
Mitglieder der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). Damit wurde
erstmals ein Versicherungsschutz für nahezu die gesamte Bevölkerung eingeführt.
Um der Pflegeversicherung ausreichende Geldmittel zu verschaffen, begann die
Beitragspflicht am 1. Januar 1995, während die ersten Leistungen erst ab 1.
April 1995 beansprucht werden konnten. Seit 1. April 1995 werden Leistungen für
die häusliche Pflege übernommen,
seit 1. Juli 1996 auch für die stationäre Pflege.