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Private Krankenversicherung
Zulassungsvoraussetzungen
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Arbeitnehmer
und Angestellte versichern, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Seit 2003 unterscheidet sich dieser Wert von der Beitragsbemessungsgrenze. Beamte, Selbständige und Freiberufler sind unabhängig von der
Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen
PKV und gesetzlicher
Krankenversicherung (GKV) frei wählen. Das gilt nicht für freiberuflich
tätige Künstler und Journalisten, die über die Künstlersozialkasse wie Arbeitnehmer
bis zur Versicherungspflichtgrenze in der GKV versichert sind.
Beiträge
Die PKV erhebt im Gegensatz zur Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) risikoäquivalentere Versicherungsprämien. Das
bedeutet, der Versicherer verlangt von dem Versicherten einen Beitrag, der dem
zu versicherten Risiko entspricht, also geschlechts- und altersabhängig, aber
auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung. Hat der
Antragsteller eher leichte Vorerkrankungen
(z.B. Übergewicht, erhöhter Blutdruck), dann kommt ein
Risikozuschlag oder
Leistungsausschluß in Betracht, der auf den Kostenverlauf einer Vergleichsgruppe
abzielt. Hat der Antragsteller eher schwere oder unberechenbare Vorerkrankungen (für
die keine genügend große Vergleichsgruppe existiert), dann wird der Antrag auf
private Krankenversicherung in der Regel abgelehnt.
Die Prämie beinhaltet weiterhin Beiträge, die vom Versicherer angespart
werden. Diese gesetzlich vorgeschriebenen sogenannten Alterungsrückstellungen werden dafür
verwandt, die steigenden Kosten aufgrund des Älterwerdens der versicherten
Person zu decken. Der Gesamtbeitrag der Person soll also nicht steigen, weil sie
älter wird, sondern nur aufgrund des medizinischen Fortschritts und der
allgemeinen Kostensteigerung und der Verschlechterung des Versichertenbestands.
Derzeit können in Deutschland Alterungsrückstellungen nicht zum nächsten
Krankenversicherer "mitgenommen" werden. Daraus resultiert, dass es effektiv
keinen Wettbewerb um
Bestandskunden einer privaten Krankenversicherung gibt, der Versicherer hat also ein Monopol auf den Versicherungsnehmer. Aus dem Monopol auf
den Versicherungsnehmer und dem mangelnden Wettbewerb um Bestandskunden folgt,
dass Wettbewerb um Versicherungsnehmer lediglich bei Neukunden möglich ist.
Diese werden von vielen privaten Krankenversicherungsunternehmen mit im
Verhältnis zur gesetzlichen
Krankenversicherung sehr günstigen und im Verhältnis zur anderen privaten
Krankenversicherungen immer noch günstigen Tarifen angeworben. Grundsätzlich ist
der private Versicherungsschutz umfangreicher als die Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung. Die Günstigkeit solcher Tarife erklärt sich
dadurch:
- Der Tarif wird "frisch aufgelegt", d.h. mit einem Versichertenbestand
von 0.
- Der Tarif wird stark in bestimmten Zielgruppen umworben, sodass besonders
gesunde Versicherte den Versichertenbestand ausmachen.
- Wegen der Gesundheit der Versicherten sind die Kosten für das
Versicherungsunternehmen und damit auch die Beiträge für die Versicherten sehr
günstig.
- Wegen den daraus resultierenden niedrigen Beiträgen lässt sich gut für den
Tarif werben.
- Nach einigen Jahren steigen die Kosten, weil der meist junge
Versichertenbestand älter wird. Die Beiträge steigen. Der Tarif wird damit
unattraktiv für Neuzugänge.
- Das Versicherungsunternehmen legt einen anderen neuen Tarif "frisch auf".
Zukünftig wird nach bekanntem Muster der neue Tarif beworben, der alte jedoch
nicht mehr und erhält so gut wie keine Neuzugänge mehr.
- Die älter und kranker werdenden Versicherten bleiben immer mehr unter sich.
Seriöse und renommierte Unternehmen verfahren allerdings nicht so. Es ist
somit darauf zu achten, dass man ein Unternehmen nebst Tarif wählt, welcher
bereits seit Jahrzehnten am Markt ist. In jedem Fall gibt es einen gesetzlich
vorgeschriebenen "Standardtarif", der sich an den Leistungen der gesetzlichen
Krankenkasse orientiert und in den der Versicherte wechseln kann, wenn er älter
als 55 Jahre ist und seit mindestens 10 Jahren bei einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen versichert ist. Aus diesem Grund ist bereits bei
Antragstellung eine Wahl des Versicherungsunternehmens sehr wichtig.
Versicherungsunternehmen der Rechtsform Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit sind weniger anfällig für ein solches "Tariffeuerwerk" als
Versicherungsunternehmen der Rechtsform Aktiengesellschaft, da erstere ihre Gewinne
nur an die Versicherten selbst auszahlen, mithin für das Unternehmen kein
Vorteil aus einem solchen "Tariffeuerwerk" entsteht. Bei Antragstellung sollte
man darauf achten, wie oft das Versicherungsunternehmen in der Vergangenheit
neue Tarife aufgelegt hat und wieviele Tarife es überhaupt im
Versicherungsunternehmen gibt.
Entsprechend dem versicherungsmathematischen Grundsatz
des individuell risikogerechten Beitrages muss im Gegensatz zur GKV in der PKV
jedes Familienmitglied mit eigenem Beitrag versichert werden, es gibt keine
beitragsfreie Familienversicherung. Dafür gibt es aber
auch keine vergleichbare Kostenexplosion durch eine hohe Arbeitslosigkeit, oder
andere Einnahmereduktionen der GKV. Man muß beachten, dass in der Privaten
Krankenversicherung eine nicht einseitig vom Versicherer änderbare
zivilrechtliche Vertragsbindung besteht. In der gesetzlichen Krankenkasse
dagegen kann der Gesetzgeber die Leistungen beliebig reduzieren.
Beitragserhöhungen finden dann insbesondere durch Leistungsausschlüsse (aktuell:
Brille, Praxisgebühr, Ausschluss rezeptfreier Medikamente) statt. Gleichzeitig
nimmt der Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse am technischen Fortschritt
teil (z.B. technische Hilfsmittel). In der PKV sind technische Neuerungen durch
den Vertrag häufig nicht abgedeckt (Verträge laufen teilweise 40 bis 50
Jahre).
Grundsätzlich steigen die Kosten im Gesundheitssystem. Die PKV ist durch
Alterungsrückstellungen, gesetzlichen Zuschlag, Standardtarif und
Vertragsfreiheit (Selektion großenteils gesunder Versicherter) prinzipiell
besser auf den demographischen Wandel vorbereitet als die GKV. Solange jedoch
Leistungen im geringerem Maße eingeschränkt werden als bei der gesetzlichen
Versicherung steigen die Beiträge bedingt durch den medizinischen Fortschritt
steiler an. Das wichtigste Kriterium bei der Wahl einer PKV ist die
Beitragsstabilität. Denn sobald eine ernste Erkrankung auftritt ist ein Wechsel
i.d.R. nicht mehr möglich, da man vermutlich durch den neuen Versicherer
abgelehnt würde.
Versicherer
Eine private Krankenversicherung kann von zwei Unternehmenstypen als
Versicherer getragen werden:
- Aktiengesellschaft (AG)
- Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit (VVaG)
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Unternehmenstypen ist, dass bei
der Aktiengesellschaft die Gewinne an die Aktionäre fließen, beim Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit fließen die Gewinne dagegen an die Versicherten zurück. Auch
gibt es bei den VVaGs eine meist
unterentwickelte Form der Mitbestimmung über das Unternehmen. Im Jahr 2003
hatten die VVaGs in Deutschland 44.68 %
aller Beitragseinnahmen,
aber 50.77 % aller Vollversicherten. Leistungen
Auch wenn die Leistungen der PKV je nach Gesellschaft und Tarif variieren,
werden i. d. R. einige Maßnahmen erstattet, die von der GKV gar nicht oder nur
zum Teil übernommen werden. Ausschlaggebend ist immer die medizinische
Notwendigkeit einer Behandlung bzw. einer Medikation.
Versicherbar ist (je nach Tarif)
- Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung
- Freie Wahl der Klinik
- Behandlung durch den Chefarzt
- Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen)
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
- Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
- Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
- Befreiung von der Zuzahlung bei Medikamenten
- Krankenkassenvergleiche
Darüber hinaus werden privat Versicherte z.T. von einer bevorzugten
Behandlung profitieren, was zum einen daran liegt, dass Ärzte für ihre
Leistungen höhere Sätze berechnen dürfen, zum anderen gelten bei Privatpatienten
nicht die Verordnungsvorschriften und Budgets der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Unterschiede zwischen PKV und GKV
- Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV
beitragsfrei mitversichert. Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein
separater Beitrag fällig.
- Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt
(Lohn, Gehalt, Provision, ...) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV
wird der Beitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus)
berechnet.
- Gut verdienende Alleinstehende erhalten in der PKV in der Regel günstigere
Tarife als in der GKV.
- Es kommt vor, dass Privatversicherte beim niedergelassenen Arzt (z.B.
separate Sprechstunden für Privatversicherte) und im Krankenhaus (z.B.
Einzelbettzimmer) bevorzugt behandelt werden.
- Einige Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zur PKV nicht oder nur
teilweise bezahlt (z.B. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen,
Zahnersatz).
- Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen
Leistungsanspruch
- Die GKV ist abhängig vom Sozialgesetzbuch, d.h. die Politik kann die
Leistungen jederzeit beschränken bzw. einzelne Leistungen ganz streichen
(Staatsmedizin, Planwirtschaft).
- Klagen gegen eine GKV ist vor den Sozialgerichten kostenfrei
In Deutschland gibt es zwei
Arten von Krankenversicherungen:
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