Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder
das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der
Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig. Die Lebensversicherung
wird auf Basis biometrischer Risiken (z. B. Lebenserwartung) kalkuliert, die als Sterbetafel
dargestellt werden.
Ein Lebensversicherungsvertrag kann auf verschiedenste Weise durch den
Versicherungsnehmer beendet werden. Bei einer Kündigung wird dem
Versicherungsnehmer der derzeitige Rückkaufswert ausgezahlt. Außerdem besteht
die Möglichkeit, um einen höheren Auszahlungswert zu erhalten, den Vertrag an
einen Investor zu verkaufen. Dies erfolgt auf dem sogenannten Zweitmarkt für
Lebensversicherungen ("Gebrauchtpolicen"). Eine solche Veräußerung führt für
den Käufer zur Steuerpflicht der Erträge aus dem Vertrag. Die Rendite
ergibt sich für den Käufer aus dem unterbleibenden Stornoabschlag und der Praxis
der Gesellschaften, gegen Ende des Vertrages häufig höhere Anteile bei der
Gewinnbeteiligung, insbesondere Schlussdividende, auszuzahlen
Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt sich in vier große Gruppen
einteilen:
Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen,
da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person
kalkuliert wird. Sie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Rentenversicherung.