Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die nicht den eigenen Schaden des
Versicherten begleicht, sondern einen Schaden, der einem anderen durch einen Verkehrsunfall entsteht, an
dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er
verschuldensunabhängig einzustehen hat.
Diese Schäden können verschiedenster Art sein, wie
- Heilungskosten bei Personenschäden
- Renten bei Invalidität
- Reparaturen an anderen Fahrzeugen
- Reparaturen an anderen Objekten
- Kostenersatz, wenn das andere Fahrzeug oder Objekt irreparabel ist oder die
Kosten der Reparatur so hoch wären, dass der halbe Zeitwert überschritten wird. Man spricht in diesem
Fall von einem Totalschaden.
Die maximale Entschädigung eines Geschädigten oder mehrerer Geschädigter
richtet sich nach der sogenannten Deckungssumme. Wenn der Schaden diesen
Betrag übersteigt, so muss der Schädiger diesen Mehrbetrag selbst begleichen. Da
ein Schaden bei einem größeren Unfall leicht höhere Schadenssummen erreichen
kann, sind die Deckungssummen bereits im Millionen Euro Bereich. Meistens sind
Mindestdeckungssummen gesetzlich geregelt.
In den meisten Ländern ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für
die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.
Die Prämienhöhe richtet sich in der Regel nach der Motorenstärke. Um zu
bezahlenden Schäden zu reduzieren, gibt es in vielen Fällen ein sogenanntes
Bonus-Malussystem. Muss die Versicherung einen Schaden begleichen, so
erhöht sich die Versicherungsprämie für den
Versicherten, die nach den Maluspunkten berechnet wird. Bleibt der
Versicherte aber eine gewisse Zeit unfallfrei und damit die Versicherung
zahlungsfrei, so wird die Prämie nach den Bonuspunkten reduziert.
Kritiker sehen im Bonus-Malus eine Gefahr der Fahrerflucht.
Es gibt auch Fälle, in denen die Versicherung leistungsfrei bleibt. Manchmal
ist sie zwar gegenüber dem Geschädigten vorleistungspflichtig, sie kann sich den
Betrag aber vom Versicherten zurückholen. Solche Fälle liegen z. B. bei
fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten wie Trunkenheit im Verkehr oder abgefahrenen
Autoreifen vor.
Schwierig können sich auch Unfälle mit Fahrzeugen aus anderen Ländern
gestalten. Um nicht mit der ausländischen Versicherung verhandeln zu müssen,
kann eine inländische Vertragsversicherung dafür einspringen. In Österreich ist
dies der Versicherungsverband, der Dachverband aller Versicherungen.
Bei Fahrten ins Ausland benötigte man meist zum Nachweis einer gültigen
Versicherung die grüne Versicherungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen
Staaten nicht mehr vorgeschrieben (Innerhalb der EU gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen),
das Mitführen der Grünen Karte kann einem bei einem Unfall die
Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern. Wichtig: Erfahrungen zeigen,
bei verschuldeten Unfällen mit Personenschäden oder sogar Todesfolge wird die
"Grüne Karte" meist zwingend verlangt - Festhalten oder Inhaftierung bis zur
Klärung des Versicherungsschutzes ist schon vorgekommen.