Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung vereint Todesfallabsicherung und Sparanlage.
Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme
(mindestens die Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten für den Todesfall.
Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, wird die
Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten für den Erlebensfall (meist der
Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das Bezugsrecht kann durch den
Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt
werden.
Die Kapitallebensversicherung ist vor allem eine in Deutschland weit
verbreitete Form der Geldanlage.
Bei Vertragsbeginnen ab dem 1. Januar 2005 sind Auszahlungen von
Lebensversicherungen nicht mehr steuerfrei. Dies wird die Attraktivität dieser
Produkte sicherlich mindern. Bestimmte Rentenversicherungen sind weiterhin
steuerlich begünstigt: Riester-Rente und Rürup-Rente. Siehe auch Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabenabzug.
Die Kapitallebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:
- Kapitalanlage, Sparprodukt (ganz allgemein oder für einen konkreten Zweck,
z. B. die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung)
- Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit
dem Ziel Altersvorsorge)
- Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit
Immobilienfinanzierungen
- Rückdeckung von Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersvorsorge
(Rückdeckungsversicherung)
- Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z. B.
Erbschaftsteuer
(Erbschaftsteuerversicherung), zivilrechtlich bedingten
Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung
(Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung der Bestattungskosten
(Sterbegeldversicherung)
Will man die Kapitallebensversicherung in verschiedene Ausprägungen und
Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und Tarifen zu
trennen. Tariftechnisch gehören beispielsweise die Erbschaftsteuer-, die
Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Tarifgruppe und
unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor
diesem Hintergrund ergibt sich folgende tariftechnische Unterteilung:
- Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch als
gemischte Lebensversicherung bekannt (klassische
Kapitallebensversicherung)
- Sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall stellen ein Versicherungsfall
dar und führen zu Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne den
Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht
werden.
- Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (z. B.
Sterbegeldversicherung)
- Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet mit einem
bestimmten Alter (z. B. 80 Jahren). Danach bleibt die Lebensversicherung
beitragsfrei bestehen bis die versicherte Person stirbt. Manche Tarife bieten
die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung
abzurufen, so dass die Lebensversicherung beendet wird oder mit einer
reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt.
- Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben
- Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die
Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während
der Versicherungsdauer fällig.
- Termfix-Versicherung (z. B. Ausbildungsversicherung)
- Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungsleistung zu einem
vorbestimmten Termin (Ende der Versicherungsdauer) fällig - unabhängig davon, ob
die versicherte Person diesen Termin erlebt. Tritt der Versicherungsfall ein,
entfällt die Beitragszahlungspflicht, die Versicherungsleistung wird aber erst
zum Ablauf fällig.
- Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle Gestaltungsvarianten, die sich
nicht in die oben genannte Unterteilung einordnen lassen. Möglich sind z. B.
reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen während der Laufzeit oder
verschiedene Ablaufoptionen
Arten der Lebensversicherung;
Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt sich in vier große Gruppen
einteilen:
Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen,
da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person
kalkuliert wird. Sie ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Rentenversicherung.
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