Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadensversicherung,
deren Ausgestaltung in Deutschland in §§ 149 - 158k Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
(und nahezu gleichlautend in Österreich) geregelt ist. Sie sichert den
Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab: der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen
Dritter frei, zahlt also (nur) dann eine Entschädigung, wenn der
Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts (beispielsweise nach § 823 BGB) zum Schadensersatz verpflichtet ist. Werden
unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten von einem Dritten geltend gemacht,
deckt die Versicherung die
Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung. Die Verträge
beruhen nahezu immer auf den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Haftpflichtversicherung" (AHB). Für den Bereich der
Berufshaftpflichtversicherung und besonders die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
bestehen teilweise abweichende Bedingungen.