Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte,
dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfall.
Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen.
Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit.
Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall
liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der
privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist
automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.
Berufsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind Versicherte,
deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung auf weniger als die
Hälfte derjenigen von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit
ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten gesunken
ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten
zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten
entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfanges ihrer
Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufes und der besonderen Anforderungen ihrer
bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine
Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur beruflichen
Rehabilitation (ab 1. Juli 2001: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) mit
Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer
eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann; dabei ist die jeweilige
Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen (§ 43 Abs. 2 des Sechsten Buches des
Sozialgesetzbuches
-SGB VI- i.
d. F. bis 31. Dezember 2000). Seit 1. Januar 2001 gibt es die Berufsunfähigkeit
in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch in Form der teilweisen
Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI.
Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird in der Regel durch ein medizinisches
Gutachten festgestellt.
Die Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung
kann man mit verschiedenen Möglichkeiten vornehmen:
- als selbständige Versicherung
- als Risikoversicherung mit Einschluss einer
Berufsunfähigkeitzusatzversicherung (BUZ)
- als Kapital- oder Rentenversicherung mit Einschluss einer BUZ
als Basisrente mit
Einschluss einer BUZ
- in Kombination mit einem Aktien Rentenfonds